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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.1994 - 3 N 93.3869   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4967
VGH Bayern, 26.01.1994 - 3 N 93.3869 (https://dejure.org/1994,4967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.1994 - 3 N 93.3869 (https://dejure.org/1994,4967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 (https://dejure.org/1994,4967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1036
  • NVwZ 1995, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum, denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den Pflichtstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. VGH München 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG Schleswig-Holstein 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

    Der Verlängerung der Arbeitszeit - für die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Gesamtarbeitszeit eines Lehrers gilt nichts anderes - kommt deshalb auch keine unzulässige unechte Rückwirkung zu so für die Verlängerung der Arbeitszeit der Beamten um 1 1/2 Stunden auf 40 Wochenstunden, VGH München, Urteil vom 26.1.1994, ZBR 1994, 126; ebenso BayVerfGH, Entscheidung vom 24.7.1995, ZBR 1995, 379; gegen das Bestehen eines Anspruchs auf Beibehaltung eines konkreten Maßes der Ungleichbehandlung, OVG Münster, Urteil vom 15.2.1993, DÖD 1993, 190.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

    Die Regelung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl ist keine Regelung der Besoldung in diesem Sinne, sondern eine Maßnahme des den Ländern als Dienstherrn zugewiesenen Organisationsrechts (vgl. VGH München, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 127).
  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum; denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den pflichtgemäß zu leistenden Unterrichtsstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG SH, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum; denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den pflichtgemäß zu leistenden Unterrichtsstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG SH, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • VG München, 21.12.2021 - M 5 K 21.3458

    Rechtmäßigkeit der Streichung der Faschingsferien 2021

    Er hat grundsätzlich auch eine gewisse Parallelität zu den Dienstzeiten im öffentlichen Dienst im Übrigen zu wahren (BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668, juris Rn. 9 f.; vgl. auch BayVGH, U.v. 26.1.1994 - 3 N 93.3869 - VGHE 47, 93, juris Rn. 26 ff.).

    Die durch die Streichung der Frühjahrsferien erfolgte - geringfügige - Erhöhung der Arbeitszeit bedingt auch keinen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 - NVwZ 2008, 668, juris Rn. 11 ff.; BayVGH, U.v. 26.1.1994 - 3 N 93.3869 - VGHE 47, 93, juris Rn. 26 ff.).

  • LAG Berlin, 27.02.2004 - 13 Sa 2616/03

    Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

    a) Folgt man dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum vergleichbaren § 72 BBG, dem VGH München und dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof zur gleichlautenden Norm des § 80 Abs. 1 BayBG sowie dem Verwaltungsgericht Berlin zur hier streitigen Norm des § 35 LBG (vgl. BVerwG 6.03.1975 BVerwGE 48, 99, 100 f; BayVerfGH 24.7.1995 ZBR 1995, 379 ff; VGH München 26.1.1994 ZBR 1994, 126, 127; VG Berlin 6.2.2004 - VG 7 A 36.03, zu § 11 1 der Gründe m.w.N.), ist der § 35 LBG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt genug.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 N 01.1273
    In einer Entscheidung über einen Normenkontrollantrag hat der erkennende Senat (Urteil vom 26.1.1994, Az. 3 N 93, 3869, ZBR 1994, 126) zu der damaligen Änderung der Rechtslage ausgeführt: Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AzV auch für die Lehrer im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche (s. dazu auch BayVGH vom 22.2.1984 Nr. 3 B 82 A.1095).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94

    Dienstherr; Pflichtstundenaltersermäßigung; Lehrkraft

    Anders als bei den übrigen Beamten läßt sich für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemeingültige Relation zwischen der Unterrichtspflichtzeit und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ableiten (VGH München, Urt. v. 26.01.1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 4.07

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrer rechtmäßig

    Die Regelung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl ist keine Regelung der Besoldung in diesem Sinne, sondern eine Maßnahme des den Ländern als Dienstherrn zugewiesenen Organisationsrechts (vgl. VGH München, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 127).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.03.1994 - Bf VII 1/93   

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https://dejure.org/1994,2362
OVG Hamburg, 03.03.1994 - Bf VII 1/93 (https://dejure.org/1994,2362)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.1994 - Bf VII 1/93 (https://dejure.org/1994,2362)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 1994 - Bf VII 1/93 (https://dejure.org/1994,2362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15 b Abs. 1
    Kein Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Haschischkonsum L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenabhängigkeit; Haschisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2168
  • NVwZ 1994, 1036 (Ls.)
  • NZV 1994, 496 (Ls.)
  • VersR 1995, 429
  • DÖV 1994, 741
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Dezember 2001 - 19 A 1509/01 - und vom 26. März 2001 - 19 B 1967/00 - unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Juli 1996 - 11 B 96.285 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 1996, 509 und Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 11 CS 97.3062 -, NZV 1998, 303; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 1991 - 10 S 2323/91 -, NZV 1992, 88; Hamburgisches OVG, Urteil vom 3. März 1994 - Bf VII 1/93 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) 87 (1994), 384 f.; ferner Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. A., § 3 StVG, Rdnr. 3.
  • VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
    Dabei kann und muß zur Auflage gemacht werden, daß die Urinproben während eines längeren Zeitraumes, jedoch jeweils zu einem von dem Antragsteller nicht vorhersehbaren Zeitpunkt zu nehmen sind (vgl. Krankheit und Kraftverkehr, Gutachten des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Gesundheit, Heft 71 (4.Auflage 1992) der vom Bundesminister für Verkehr herausgegebenen Schriftenreihe, S. 23; s.a. Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 3.3.1994 - OVG Bf VII 1/93 -, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 1994, 741 [742 r.Sp.u.]).

    Erforderlich ist nur eine korrekt durchgeführte Probenahme (vgl. Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 3.3.1994, a.a.O., S.742; Salger, Deutsches Autorecht - DAR - 1994, 433 [439 m.w.N. in Fußnote 40]).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Auch das konkret angeordnete Mittel eines Drogenscreenings in Form einer Haaruntersuchung begegnet im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1993 (a.a.O., S. 88) keinen Bedenken (vgl. auch OVG Hamburg, Urt. v. 3.3.1994, NJW 1994, 2168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Auch wer ohne Abhängigkeit regelmäßig Stoffe wie Cannabisprodukte zu sich nimmt, soll nach Maßgabe der gebündelten wissenschaftlichen Erkenntnisse wegen der Gefahr des Eintritts nicht vorhersehbarer psychischer und körperlicher Zustände bis hin zum wohl seltenen Entstehen eines sog. Echorausches (flashback) zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sein (so auch OVG Hamburg, Urteil vom 3.3.1994 - Bf VII 1/93 -, NJW 1994, 2168 ; OVG Lüneburg, a.a.O..; Salger in DAR 1994, 433 (439), Salger/Maatz in NZV 1993, 329 (330); Möller in DAR 1993, 7 (10).
  • OVG Sachsen, 05.03.1998 - 3 S 132/98

    Drogenscreening

    Dies ergibt sich nicht nur, soweit auf die Gefahren durch einen "Echorausch" abgestellt wird, sondern auch, soweit in diesem Falle die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann daß der Konsument - ohne im Straßenverkehr bereits in relevanter Weise aufgefallen zu sein - Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme nicht zu trennen vermag, mit anderen Worten, daß - nach den Umständen des Einzelfalles - nicht ausgeschlossen werden kann, der Konsument werde nach Einnahme von Cannabis im Rauschzustand am öffentlichen Verkehr teilnehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, NZV 1993, 413 [415]; BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994, NJW 1994, 1577 [1580 f ]; BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, NZV 1996, 467 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1994; NZV 1994, 495 ff.; BayVGH, Urt. v. 29.7.1996, NZV 1996, 509 [519]; OVG Hamburg, Urt. v. 3.3.1994, NJW 1994, 2168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 19 B 1967/00

    Öffentliches Interesse an einem sofortigen Ausschluss vom motorisierten

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Juli 1996 - 11 B 96.285 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 1996, 509 und Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 11 CS 97.3062 -, NZV 1998, 303; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 1991 - 10 S 2323/91 -, NZV 1992, 88; Hamburgisches OVG, Urteil vom 3. März 1994 - Bf VII 1/93 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) 87 (1994), 384 f.; ferner Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. A., § 3 StVG, Rdnr. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 19 A 1509/01

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung; Voraussetzung für die Befähigung

    vgl. zur Ungeeignetheit Bay.VGH, Urteil vom 29. Juli 1996 - 11 B 96.285 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 1996, 509 und Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 11 CS 97.3062 -, NZV 1998, 303; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. September 1991 - 10 S 2323/91 -, NZV 1992, 88; Hamburgisches OVG, Urteil vom 3. März 1994 - Bf VII 1/93 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) 87 (1994), 384 f.; ferner Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. A., § 3 StVG, Rdnr. 3.
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

    Unabhängig von einem akuten Rausch kann zwar bei Haschischkonsum das Phänomen des sog. Echorausches oder Flashback vorkommen; dabei handelt es sich um das unvorhersehbare plötzliche Wiedereintreten eines Rauschzustandes, das jedoch bei reinem Cannabiskonsum äußerst selten sein (BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993 NJW 1993, 2365, 2367 unter Berufung auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums) und häufig nicht länger als eine bis zwei Minuten dauern soll (OVG Hamburg, Urteil v. 3.3.1994, NJW 1994, 2168 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 31.07.1996 - Bs VI (VII) 176/95

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    c) Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob sich aus dem hier vorliegenden gewohnheitsmäßigen Haschischkonsum, bei dem nicht von einer besonderen Häufigkeit auszugehen ist, in Verbindung mit dem gelegentlichen Kokainkonsum nicht schon unter dem Gesichtspunkt, daß ein sog. Echo-Rausch zu befürchten sei, die Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben hat (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.3.1994, NJW 1994, 2168, 2169; zur im einzelnen umstrittenen Frage des Auftretens eines sog. Echo-Rausches auch BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, BVerfGE 89, 69, 88 f.; BVerwG - Truppendienstgericht -, Urt. v. 10.8.1994, NJW 1995, 2240); ist dies der Fall, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis schon aus diesem Grunde rechtmäßig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.1998 - 3 S 132/98
    Dies ergibt sich nicht nur, soweit auf die Gefahren durch einen "Echorausch" abgestellt wird, sondern auch, soweit in diesem Falle die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann daß der Konsument - ohne im Straßenverkehr bereits in relevanter Weise aufgefallen zu sein - Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme nicht zu trennen vermag, mit anderen Worten, daß - nach den Umständen des Einzelfalles - nicht ausgeschlossen werden kann, der Konsument werde nach Einnahme von Cannabis im Rauschzustand am öffentlichen Verkehr teilnehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, NZV 1993, 413 [415]; BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994, NJW 1994, 1577 [1580 f ]; BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, NZV 1996, 467 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1994; NZV 1994, 495 ff.; BayVGH, Urt. v. 29.7.1996, NZV 1996, 509 [519]; OVG Hamburg, Urt. v. 3.3.1994, NJW 1994, 2168 ).
  • VG Berlin, 15.03.1996 - 11 A 662.95
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4143
VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92 (https://dejure.org/1993,4143)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.08.1993 - 14 A 995/92 (https://dejure.org/1993,4143)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. August 1993 - 14 A 995/92 (https://dejure.org/1993,4143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 VwGO, § 48 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 21 AtG
    (Erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streit über Kosten einer Untersuchungsmaßnahme nach AtG § 21)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1036
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
    Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178).
  • VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
    Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178).
  • VGH Hessen, 05.08.1987 - 5 A 2204/86

    Gerichtszuständigkeit bei Klage gegen isolierten Kostenbescheid gemäß Art 2 § 9

    Auszug aus VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
    Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178).
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit verbleibt daneben nach § 45 VwGO etwa auch für solche Verfahren bei den Verwaltungsgerichten, in denen die zuständigkeitsbegründenden Merkmale nach § 48 Abs. 1 VwGO allenfalls inzident im Sinne einer Annex- oder Vorfrage zu prüfen sind (vgl. etwa Hess.VGH, Beschluss vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036, betreffend ein Streitverfahren um die Kosten für Untersuchungs- und Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 AtG).

  • VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes bei isolierter Anfechtung eines

    Die Streitigkeiten über die Erhebung von Kosten für diesbezügliche Behördenentscheidungen gemäß § 21 AtG in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz in einem von der Sachentscheidung gesondert ergangenen Kostenbescheid gehören bereits nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht zu den erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß des 14. Senats vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036; Beschluß des erkennenden 5. Senats vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, 75, noch zu der Vorgängerregelung des Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG).

    Eine gesonderte Kostenentscheidung betrifft jedoch die technische Verwirklichung dieser Vorhaben nicht (so ebenfalls der 14. Senat in seinem Beschluß vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, a.a.O.; vgl. auch für eine im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ergangene Kostenentscheidung: BVerwG, Beschluß vom 22. November 1995 - 11 VR 42.95 -, UPR 1996, 120).

  • VGH Hessen, 30.08.2023 - 5 C 1093/23

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei isolierter Anfechtung eines

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit verbleibt nach § 45 VwGO bei den Verwaltungsgerichten auch für solche Verfahren, in denen die zuständigkeitsbegründenden Merkmale nach § 48 Abs. 1 VwGO allenfalls inzident im Sinne einer Annex- oder Vorfrage zu prüfen sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, juris zu Kosten für Untersuchungs- und Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 AtG).
  • VG Karlsruhe, 19.11.2012 - 1 K 38/11

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Förderung von Umschlagsanlagen des

    Denn das Vorhaben erstreckt sich auf eine Vielzahl von Maßnahmen und nicht nur auf einzelne Liegenschaften, so dass bei der Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der Blick nicht auf diese beschränkt werden kann (vgl. zum vergleichbaren Fall einer Rückübertragung eines Unternehmens nach § 6 VermG: BVerwG, Beschluss vom 02.04.1993 - 7 ER 400/93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 22 = DÖV 1993, 665; ebenso im Ergebnis: VGH Kassel, Beschluss vom 02.08.1993 - 14 A 995/92 - NVwZ 1994, 1036 für die Zuständigkeit bei einer Anfechtungsklage hinsichtlich eines Kostenbescheids, mit dem der Beklagte die Erstattung von Auslagen im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht geltend macht).
  • VG Karlsruhe, 21.12.1994 - 10 K 2641/94

    Kostentragung für Gutachtensleistungen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren;

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  • OVG Sachsen, 11.01.2001 - 1 D 47/00
    Durch den mit § 48 Abs. 1 VwGO bewirkten Wegfall einer Tatsacheninstanz soll nicht nur die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet, sondern vor allem die Dauer von Verwaltungsstreitverfahren abgekürzt werden, um die Verwirklichung bestimmter Großvorhaben nicht übermäßig zu verzögern (vgl. HessVGH, Beschl. v. 2.8.1993, NVwZ 1994, 1036; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 48 RdNr. 2 m.w.N.).
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